Die Marke Hallenberg – Gib Hallenberg ein neues Gesicht

seit dem 03.11.2023 haben die Bürgerinnen und Bürger aus Hallenberg, Hesborn, Liesen und Braunshausen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl des neuen Logos zu beteiligen. Bis zum 27.11.2023 besteht die Möglichkeit abzustimmen.
Die Abstimmung kann mittels Vordruck, der dem Rundblick beigefügt war (auch gern als Kopie bei mehreren Haushaltsmitgliedern) erfolgen. Im Rathaus, in der Sparkasse und Volksbank sowie im Lebensmittelmarkt „Zur Post“ in Hesborn, beim Ingenieurbüro Becker & Henze in Liesen und im „Haus Wiesengrund“ in Braunshausen werden zusätzlich in jedem Stadtteil Vordrucke vorgehalten, die dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden können.
Am Sonntag, 26.11. werden außerdem Vordrucke und eine entsprechende Rückgabemöglichkeit in der Bücherei in Hallenberg anlässlich des Buchsonntages in der Zeit von 10.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr vorgehalten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, online über die Plattform „Beteiligung NRW“ abzustimmen.
Leider waren die Vordrucke und der Rundblick mit dem QR-Code und der Verlinkung zur städtischen Homepage bereits gedruckt und in Verteilung, als die Stadt Hallenberg durch den Cyberangriff auf die SIT technisch eingeschränkt wurde. Da die städtische Homepage derzeit nicht erreichbar ist, laufen sowohl der QR-Code als auch der angegebene Link ins Leere.
Über https://beteiligung.nrw.de/…/beteiligung/themen/1004444 gelangen Sie direkt zur Beteiligung und können für Ihren Favoriten abstimmen.
Bitte achten Sie darauf, dass in dem Bereich oberhalb der Überschrift „Wählen Sie Ihr Logo für Hallenberg“ auch bei Anmeldung über ein bereits bestehendes ServiceKonto.NRW die persönlichen Daten bestätigt werden müssen, erst nach Eingabe bzw. Bestätigung können Sie erfolgreich Ihre Stimme abgeben.
Auch bei der direkten erstmaligen Registrierung über das Beteiligungsportal sind in diesem Bereich oberhalb der beiden Logos zuerst die persönlichen Daten über die Schaltfläche „zusätzliche Informationen“ einzutragen.